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der Allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen als PDF-Dokument
ALLGEMEINE ZAHLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
der PRODIGY GmbH, Burgstraße 12, 78224 Singen, Deutschland – B2B –
1.
Allgemeines
1.1
Die nachfolgenden
Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen
und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten nicht, wenn unser
Vertragspartner eine Privatperson ist und nicht beruflich oder gewerblich
handelt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
1.2
Abweichenden oder
ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen wir
hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie seiner
Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.
2.
Angebote und Aufträge
2.1
Unsere Angebote
sind frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher
Form als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst
durch unsere Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware zustande.
2.2
Maßangaben,
Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren
unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur
annähernd Maß gebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch
uns können sie verbindlicher Vertragsinhalt werden.
3.
Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit
3.1
Werden uns nach
Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des
Käufers begründen, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der
Ware durch den Käufer abhängig machen. Wir können dem Käufer für die
Vorauszahlung der Ware eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag
zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht; der
Käufer kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten.
Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet
vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.
3.2
Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet, wenn ein
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde
oder er Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.
4.
Preise
4.1
Unsere Preise
gelten „ab Werk“ sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen
wurde. Die Verpackungskosten sind nicht in dem Preis enthalten.
4.2
Die gesetzliche
Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in der am
Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert
ausgewiesen.
4.3
Liegen zwischen
dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung mehr als 4 Monate, ohne
dass dies auf einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung beruht, und hat
sich in dieser Zeit unsere gültige Preisliste geändert, so können wir anstelle
des vereinbarten Kaufpreises den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis
verlangen. Wir werden dem Käufer vor der Lieferung eine entsprechend geänderte
Auftragsbestätigung übermitteln. Der Käufer kann in diesem Fall hinsichtlich
der Waren, für die der Preis erhöht worden ist, von seiner Bestellung
zurücktreten. Er muss den Rücktritt spätestens am 5. Werktag nach
Erhalt der geänderten Auftragsbestätigung schriftlich erklären:
4.4
Eine Übersendung
per Telefax genügt. Eine Übersendung per E-Mail genügt nicht.
5.
Lieferzeit
5.1
Alle genannten
Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart,
soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb 14 Tage nach
der angegebenen Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig.
5.2
Falls wir
schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus
sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine angemessene
Nachfrist zu gewähren, die mit 4 Wochen beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser
Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3
Wird uns die
Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und
unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder
erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer
des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Käufer
gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei
Verzug.
5.4
Vor Ablauf der
gemäß Absatz 3 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Käufer weder
zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis
länger als 6 Wochen an, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt
berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der Käufer
vertraglich oder gesetzlich (z. B. wegen Interessewegfall) ohne
Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt.
5.5
Bei einem
etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.
6.
Versand
6.1
Der Versand
erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware
auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der
Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet,
für eine Transportversicherung zu sorgen.
6.2
Sofern nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu
Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden.
7.
Zahlung
7.1
Unsere Rechnungen
sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
7.2
Der Käufer kommt
auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht
innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer
gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.
7.3
Gerät der Käufer
mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen
aus der Geschäftsverbindung mit uns – auch solche, für die Wechsel gegeben
worden sind – sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu verlangen.
Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.
7.4
Wechsel werden
nur nach vorheriger Vereinbarung und bei Diskont-Fähigkeit ohne Gewährung eines
Skontos erfüllungshalber angenommen. Auch Zahlungen im Scheck-/Wechselverfahren
werden nur erfüllungshalber angenommen. Der Kaufpreisanspruch erlischt erst
nach vollständiger Einlösung der Wechsel. Wechsel- und Diskontspesen werden
gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort zu zahlen.
7.5
Der Käufer ist
zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht
werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von
dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf
demselben Kaufvertrag beruht.
8.
Gewährleistung/Haftung
8.1
Der Käufer hat
die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche
Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche
Mängel sind von dem Käufer innerhalb von 5 Tagen ab Ablieferung des
Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.
8.2
Wir sind nicht
zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel
nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von uns zu vertretender
Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt
wurde, sind wir - unter Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag
zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung
verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur
Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns für jeden
einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
8.3
Die Nacherfüllung
kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung
einer neuen Ware erfolgen. Wir sind berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art
der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden
ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der
Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt
mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung
fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die Nacherfüllung insgesamt verweigert,
kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung)
verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
8.4
Schadensersatzansprüche
zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend
machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung von
uns verweigert wird. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von
weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt
davon unberührt.
8.5
Für vorsätzliche
oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir
uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur,
wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks
erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des
typischerweise vorhersehbaren Schadens.
8.6
Die
Haftungsbeschränkung nach Absatz 5 gilt entsprechend für andere als
vertragliche Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter
Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt
ferner auch zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.7
Soweit wir
bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder
Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie.
Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder
Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir
allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
8.8
Wir haften auch
für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese
Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren
Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist
(Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer
Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen
fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir
im Übrigen nicht. Die in §7 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch,
soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und
sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen ist.
8.9
Eine
weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
9.
Eigentumsvorbehalt
9.1
Wir behalten uns
das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller Zahlungen
aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des
Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der
Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen
und Einlösungen von Schecks und Wechseln erfüllt hat. Im Fall des
Scheck-Wechsel-Verfahrens erlischt der Eigentumsvorbehalt in all seinen hier
aufgeführten Formen nicht schon mit der Scheckzahlung, sondern erst mit der
Einlösung des Wechsels.
9.2
Der Käufer hat uns
von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaß-nahmen
sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu
unterrichten. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch
einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum
Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.
9.3
Kommt der Käufer
seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach, so
können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware
ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten
trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt stets ein
Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren
Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit unseren offenen Forderungen
aufgerechnet.
10. Erfüllungsort
10.1 Der Erfüllungsort für Zahlungen ist Singen (Hohentwiel) Deutschland, für unsere Warenlieferungen der
Versandort.
11. Datenverarbeitung
11.1 Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im
Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter
Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener
Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine
Kreditschutzorganisation übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung
des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen
erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige
Interesse des Käufers an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der
Übermittlung, dieser Daten überwiegt.
12. Gerichtsstand und
anzuwendendes Recht
12.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns
gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der
Käufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat. Die Anwendung des
einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie
des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über
bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
12.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem
Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten.
12.3 Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist
Gerichtsstand für beide Teile - auch für Wechsel- und Scheckklagen – Singen (Hohentwiel), Deutschland. Wir sind jedoch auch berechtigt,
den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.